Bushra ist Gründer/Chef der sudanesischen MR-NGO HUDO Center, seit 2013 Sitz in Kampala/Uganda, weil er aus dem Sudan fliehen musste wegen Tötungs Drohung durch den sudanesischen Geheimdienst NISS. HUDO wurde dann neben der AI-ähnlichen MR-Aktivität in den ugandischen Flüchtlings-Siedlungen Kiryandongo und danach Bidi-Bidi aktiv und sah dort den medizinischen Versorgungsmangel. Er initiierte unsere Sammlungs- und Transport-Aktion indem er mich 2015 danach fragte, wir kannten uns seit 2013. HUDO ist für diese Aktion unser unmittelbarer Partner in Uganda und damit die Vermittlung zu allen beteiligten ugandischen Stellen.

AGDF und EAK: Keine weitere Aushöhlung des EU-Asylrechts

Die Evangelische Friedensarbeit hat vor einer weiteren Aushöhlung des EU-Asylrechts gewarnt und die Bundesregierung aufgefordert, im Europäischen Rat am 8. Dezember der geplanten „Instrumentalisierungsverordnung“ nicht zuzustimmen. Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) wie auch die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) unterstützen einen entsprechenden Appell von zahlreichen Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen an die Bundesregierung.

„An den Außengrenzen der EU geschieht schon lange Unrecht. Flüchtende Menschen aus Belarus werden an der Grenze zu Polen zurückgewiesen, im Mittelmehr drängt die griechische Küstenwache schutzsuchende Menschen wieder zurück in die Türkei, Menschen in Seenot werden nicht gerettet“, kritisiert Jan Gildemeister, der Geschäftsführer der AGDF. Die geplante Instrumentalisierungsverordnung, sollte sie beschlossen werden, würde die europäischen Asylvorschriften noch weiter absenken, befürchtet er.

Hintergrund der anstehenden Entscheidung der EU ist die Vorgehensweise des belarussischen Regimes vor einem Jahr, Migrantinnen und Migranten an die EU-Außengrenzen in Polen zu bringen und sie damit für eigene Zwecke zu instrumentalisieren. Die neue Verordnung soll es Mitgliedsstaaten ermöglichen, im Falle einer Instrumentalisierung von Migrantinnen und Migranten durch Drittstaaten oder nicht-staatliche Akteure vom europäischen Asylrecht abzuweichen.

„Dies würde viele Rechtsbrüche der EU, die schon jetzt immer wieder vorkommen, legitimieren“, warnt Wolfgang M. Burggraf, der EAK-Geschäftsführer. Die Verordnung würde es durch die Schließung von Grenzübergängen für fliehende Menschen nahezu unmöglich machen, an den Außengrenzen einen Asylantrag zu stellen. „Statt schutzsuchende Menschen zu schützen, erhöht die Verordnung eher die Gefahr, illegal und mit Gewalt abgeschoben zu werden“, kritisiert der EAK-Geschäftsführer.

Selbst Flüchtlinge, die einen Asylantrag gestellt hätten, könnten nach dieser Verordnung bis zu fünf Monate in Haft genommen werden. Dies betreffe auch Traumatisierte, Menschen mit Behinderung, Familien und allein fliehende Kinder. „Das heißt, an den EU-Außengrenzen werden die Bedingungen für Flüchtende absehbar menschenunwürdig sein“, betont Jan Gildemeister. „Solche Pushbacks erleben wir immer wieder gerade in der Ägäis. Mit dieser Verordnung wird ein an den Außengrenzen längst bestehender Ausnahmezustand rechtlich zementiert“, warnt Wolfgang M. Burggraf.

In diesen Tagen sind die letzten Verhandlungen auf der EU-Ebene über diese neue Verordnung, am 8. Dezember soll der Europäische Rat darüber entscheiden. „Deutschland darf dieser Verordnung auf keinen Fall zustimmen“, macht der AGDF-Geschäftsführer Jan Gildemeister deutlich und verweist auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung, in dem sich die drei Regierungsparteien darauf festgelegt hätten, die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen zu beenden. „Es ist höchste Zeit, dass sich Europa auf seine grundlegenden Werte von Menschenwürde und Flüchtlingsschutz zurückbesinnt“, unterstreicht EAK-Geschäftsführer Wolfgang M. Burggraf.

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